Sonderregelung zu Stornierungen in Bezug auf COVID-19
Sollte eine Anreise
wegen Beherbergungsverbot nicht erlaubt sein, ist eine kostenfreie Stornierung oder
Umbuchung auch
kurzfristig möglich.
Im Falle von Quarantäne können wir das Risiko leider nicht tragen.
Zur Absicherung von Krankheit
empfehlen wir dem
Gast den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Auf Wunsch kann gern Barzahlung bei Anreise vereinbart werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen interessieren. Wir stehen für
Transparenz und Fairness. Nehmen Sie sich gerne einen
Augenblick Zeit zum Lesen. Für Fragen sind wir auch gern
persönlich für Sie da. Zögern Sie nicht uns anzurufen.
Ferienwohnungen-Zell.de
Markus Eudenbach
Corray 35
56856 Zell Mosel
Deutschland
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE268915070
Tel: +49 (0) 6542 5147
Fax: +49 (0) 6542 901702
Stand 1.01.2020
Tätigkeit des Vermittlers
„Ferienwohnungen-Zell“ tritt als
Vermittler der gemieteten Ferienunterkunft auf, oder als Eigentümer.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die verbindliche Buchung
(mündlich oder schriftlich) ausschließlich mit dem jeweils
angegebenen Besitzer der Unterkunft unter Berücksichtigung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommt.
Zahlungen
Zur Miete
werden keine
zusätzlichen Gebühren berechnet. Der Mieter zahlt zu jeder Zeit den
selben Preis wie beim Eigentümer der Ferienwohnung.
Die möglichen Zahlungsvarianten
(z.B. 30% Anzahlung innerhalb von 14 Tagen, Restzahlung 3 Wochen vor
Anreise, Zahlung bei Anreise in bar) variieren je nach Unterkunft.
Die Informationen des jeweiligen Anbieters zur Zahlung der Miete,
ob, wann und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich ist, ist
der verbindlichen Bestätigung zu entnehmen, oder auf Anfrage.
Unsere Stornobedingungen:
Stornierungen und Änderungen, die
bis zu 30 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei.
Stornierungen und Änderungen, die später erfolgen, werden mit 90 Prozent des
Gesamtpreises berechnet, wenn die Unterkunft nicht neu vermietet
werden konnte.
Kurzfristige Absagen bis 5 Tage vor Anreise, Nichtanreisen
und vorzeitige Abreise werden mit dem Gesamtbetrag zu 100 Prozent
berechnet.
Zur Absicherung von Krankheit
empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Der Mieter hat das Recht, einen
Ersatzmieter zu stellen, der die vertraglichen Verpflichtungen des
Mieters in vollem Umfang übernimmt. Falls es dem Vermieter gelingt,
für den Mietzeitraum teilweise oder ganz einen Ersatzmieter zu
finden, reduziert sich der Stornierungsbetrag, oder entfällt ganz.
Haftung und Pflichten des Mieters
Der Mieter und seine Begleitpersonen
verpflichten sich, die Ferienunterkunft und das darin befindliche
Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für
Beschädigungen des Mietobjekts und sonstiger Gegenstände im
Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei
der Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit
entstehen, sind dem Vermittler sofort zu melden.
Haustiere
Die Regelungen zur Mitnahme von Haustieren sind den
Beschreibungen der einzelnen Ferienunterkünfte zu entnehmen. Leider
kommt es immer wieder vor, dass Haustiere mit ins Bett und auf die
Couch genommen werden. Wir möchten Sie bitten aus Rücksicht auf
Mobiliar und die nachfolgenden Gäste, darauf zu verzichten! Wenn Sie
dies beherzigen, ist Ihr Vierbeiner in den
aufgeführten
Ferienwohnungen herzlich Willkommen.
Entstandene Wiederherstellungskosten von Verunreinigungen, oder
Beschädigungen weden in Rechnung gestellt.
Rauchen
In allen angebotenen
Ferienunterkünften darf nicht geraucht werden. Auf den Balkonen ist
rauchen bei geschlossener Balkontür erlaubt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon
die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.