Ferienwohnung Zell Mosel
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Sonderregelung zu Stornierungen in Bezug auf COVID-19
Sollte eine Anreise wegen Beherbergungsverbot nicht erlaubt sein, ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung auch kurzfristig möglich. Im Falle von Quarantäne können wir das Risiko leider nicht tragen.
Zur Absicherung von Krankheit
empfehlen wir dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Auf Wunsch kann gern Barzahlung bei Anreise vereinbart werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen interessieren. Wir stehen für Transparenz und Fairness. Nehmen Sie sich gerne einen Augenblick Zeit zum Lesen. Für Fragen sind wir auch gern persönlich für Sie da. Zögern Sie nicht uns anzurufen.

Ferienwohnungen-Zell.de
Markus Eudenbach
Corray 35
56856 Zell Mosel
Deutschland
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE268915070
Tel: +49 (0) 6542 5147
Fax: +49 (0) 6542 901702

Stand 1.01.2020

Tätigkeit des Vermittlers
„Ferienwohnungen-Zell“ tritt als Vermittler der gemieteten Ferienunterkunft auf, oder als Eigentümer. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die verbindliche Buchung (mündlich oder schriftlich) ausschließlich mit dem jeweils angegebenen Besitzer der Unterkunft unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommt.

Zahlungen
Zur Miete werden keine zusätzlichen Gebühren berechnet. Der Mieter zahlt zu jeder Zeit den selben Preis wie beim Eigentümer der Ferienwohnung. Die möglichen Zahlungsvarianten (z.B. 30% Anzahlung innerhalb von 14 Tagen, Restzahlung 3 Wochen vor Anreise, Zahlung bei Anreise in bar) variieren je nach Unterkunft. Die Informationen des jeweiligen Anbieters zur Zahlung der Miete, ob, wann und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich ist, ist der verbindlichen Bestätigung zu entnehmen, oder auf Anfrage.

Unsere Stornobedingungen:
Stornierungen und Änderungen, die bis zu 30 Tage vor Anreisedatum erfolgen, sind kostenfrei.
Stornierungen und Änderungen, die später erfolgen, werden mit 90 Prozent des Gesamtpreises berechnet, wenn die Unterkunft nicht neu vermietet werden konnte.
Kurzfristige Absagen bis 5 Tage vor Anreise, Nichtanreisen und vorzeitige Abreise werden mit dem Gesamtbetrag zu 100 Prozent berechnet.

Zur Absicherung von Krankheit
empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die vertraglichen Verpflichtungen des Mieters in vollem Umfang übernimmt. Falls es dem Vermieter gelingt, für den Mietzeitraum teilweise oder ganz einen Ersatzmieter zu finden, reduziert sich der Stornierungsbetrag, oder entfällt ganz.

Haftung und Pflichten des Mieters
Der Mieter und seine Begleitpersonen verpflichten sich, die Ferienunterkunft und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Beschädigungen des Mietobjekts und sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Mängel, die bei der Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermittler sofort zu melden.

Haustiere
Die Regelungen zur Mitnahme von Haustieren sind den Beschreibungen der einzelnen Ferienunterkünfte zu entnehmen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Haustiere mit ins Bett und auf die Couch genommen werden. Wir möchten Sie bitten aus Rücksicht auf Mobiliar und die nachfolgenden Gäste, darauf zu verzichten! Wenn Sie dies beherzigen, ist Ihr Vierbeiner in den aufgeführten Ferienwohnungen herzlich Willkommen.
Entstandene Wiederherstellungskosten von Verunreinigungen, oder Beschädigungen weden in Rechnung gestellt.


Rauchen
In allen angebotenen Ferienunterkünften darf nicht geraucht werden. Auf den Balkonen ist rauchen bei geschlossener Balkontür erlaubt.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.